AGB
I. ALLGEMEINES
DIE NACHFOLGENDEN AGB GELTEN FÜR ALLE DEM FOTOGRAFEN ERTEILTEN AUFTRÄGE. SIE GELTEN ALS VEREINBART, WENN IHNEN NICHT UMGEHEND WIDERSPROCHEN WIRD.
“LICHTBILDER” IM SINNE DIESER AGB SIND ALLE VOM FOTOGRAFEN HERGESTELLTEN PRODUKTE, GLEICH IN WELCHER FORM ODER AUF WELCHEM MEDIUM SIE ERSTELLT WURDEN ODER VORLIEGEN (JPG ALS DATEN, FACHABZÜGE…)
II. URHEBERRECHT
DAS URHEBERRECHT DER BILDER LIEGT IMMER BEIM FOTOGRAFEN!
DIE VOM FOTOGRAFEN HERGESTELLTEN BILDER SIND GRUNDSÄTZLICH NUR FÜR DEN EIGENEN PRIVATEN GEBRAUCH DES AUFTRAGGEBERS BESTIMMT, SOFERN DIES NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS SCHRIFTLICH VEREINBART WURDE. ÜBERTRÄGT DER FOTOGRAF NUTZUNGSRECHTE AN SEINEN WERKEN, IST – SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VEREINBART WURDE – JEWEILS NUR DAS EINFACHE NUTZUNGSRECHT ÜBERTRAGEN, EINE WEITERGABE VON NUTZUNGSRECHTEN BEDARF DER BESONDEREN VEREINBARUNG. DIE NUTZUNGSRECHTE GEHEN ERST ÜBER NACH VOLLSTÄNDIGER BEZAHLUNG DES HONORARS AN DEN FOTOGRAFEN. DER AUFTRAGGEBER HAT KEIN RECHT, DAS BILD ZU VERVIELFÄLTIGEN UND ZU VERBREITEN, WENN NICHT DIE ENTSPRECHENDEN NUTZUNGSRECHTE ÜBERTRAGEN WORDEN SIND. BEI DER VERWENDUNG DER BILDER IN ONLINE- UND PRINTMEDIEN (FÜR DEN PRIVATEN GEBRAUCH) IST DER FOTOGRAF ALS URHEBER DES BILDES ZU NENNEN. EINE VERLETZUNG DES RECHTS AUF NAMENSNENNUNG BERECHTIGT DEN FOTOGRAFEN ZUM SCHADENSERSATZ. DIE ROH-DATEN VERBLEIBEN BEIM FOTOGRAFEN. EINE HERAUSGABE DER ROH-DATEN (UNBEARBEITETE BILDER) AN DEN AUFTRAGGEBER ERFOLGT GRUNDSÄTZLICH NICHT.
III. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
FÜR DIE HERSTELLUNG DER BILDER WIRD EIN HONORAR ALS STUNDENSATZ, TAGESSATZ ODER EINE VEREINBARTE PAUSCHALE ERHOBEN, NEBENKOSTEN WIE REISEKOSTEN, SPESEN, REQUISITEN, STUDIOMIETEN ECT. SIND SOFERN NICHT ANDERS VEREINBART, VOM AUFTRAGGEBER ZU TRAGEN. DIE KOSTEN FÜR DIE SHOOTINGZEIT SOWIE FÜR DIE VOM AUFTRAGGEBER AUSGEWÄHLTEN BILDER SIND NACH AUFTRAGSAUSFÜHRUNG, SPÄTESTENS ABER BEI DER ÜBERGABE DER DATEN ZU ZAHLEN. LÄNGERFRISTIG VEREINBARTE TERMINE (ALLE ARTEN VON SHOOTINGS AUSSER HOCHZEITEN) BEDÜRFEN ZUR TERMINFREIHALTUNG EINER VORAUSZAHLUNG VON 25% DES GESCHÄTZTEN AUFTRAGSWERTES. DIESE WERDEN BEI EINEM DURCH DEN AUFTRAGGEBER VERSCHULDETEN NICHTZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES EINBEHALTEN. FÄLLIGE RECHNUNGEN SIND SOFORT UND OHNE ABZUG ZU ZAHLEN. DER AUFTRAGGEBER GERÄT IN VERZUG, WENN ER FÄLLIGE RECHNUNGEN NICHT SPÄTESTENS 30 (IN WORTEN: DREISSIG) TAGE NACH ZUGANG EINER RECHNUNG ODER GLEICHWERTIGEN ZAHLUNGSAUFFORDERUNG BEGLEICHT. DEM FOTOGRAFEN BLEIBT VORBEHALTEN, DEN VERZUG DURCH ERTEILUNG EINER NACH FÄLLIGKEIT ZUGEHENDEN MAHNUNG ZU EINEM FRÜHEREN ZEITPUNKT HERBEIZUFÜHREN. BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG DES KAUFPREISES BLEIBEN DIE GELIEFERTEN BILDER EIGENTUM UND IN DEN HÄNDEN DES FOTOGRAFEN.
IV. HAFTUNG
FÜR DIE VERLETZUNG VON PFLICHTEN, DIE NICHT IN UNMITTELBAREM ZUSAMMENHANG MIT WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHTEN STEHEN, HAFTET DER FOTOGRAF FÜR SICH UND SEINE ERFÜLLUNGSGEHILFEN NUR BEI VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT. ER HAFTET FERNER FÜR SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT SOWIE AUS DER VERLETZUNGWESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN, DIE ER ODER SEINE ERFÜLLUNGSGEHILFEN DURCH SCHULDHAFTE PFLICHTVERLETZUNG HERBEIGEFÜHRT HABEN. FÜR SCHÄDEN AN AUFNAHMEOBJEKTEN, VORLAGEN, FILMEN, DISPLAYS, LAYOUTS, NEGATIVEN ODER DATEN HAFTET DER FOTOGRAF NUR BEI VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT. DER FOTOGRAF VERWAHRT DIE DATEN SORGFÄLTIG. ER IST BERECHTIGT, ABER NICHT VERPFLICHTET, VON IHM AUFBEWAHRTE DATEN NACH EINEM JAHR SEIT BEENDIGUNG DES AUFTRAGS ZU VERNICHTEN. DER FOTOGRAF HAFTET FÜR LICHTBESTÄNDIGKEIT UND DAUERHAFTIGKEIT DER BILDER NUR IM RAHMEN DER GARANTIELEISTUNGEN DER HERSTELLER DES FOTOMATERIALS. DIE ZUSENDUNG UND RÜCKSENDUNG VON DATEIEN, BILDERN UND VORLAGEN ERFOLGT AUF KOSTEN UND GEFAHR DES AUFTRAGGEBERS.
V. LEISTUNGSSTÖRUNG, AUSFALLHONORAR
NACH DER GRUNDBEARBEITUNG STELLT DER FOTOGRAF DEM AUFTRAGGEBER EINE AUSWAHL ALLER GEEIGNETEN BILDER IN KLEINFORMAT ZUR ANSICHT ÜBER EINEN ONLINE-SERVER ZUR VERFÜGUNG, WORAUFHIN SICH DER AUFTRAGGEBER DIE BILDER SEINER WAHL AUSSUCHEN KANN. DIE ÜBERSICHT DER KOMPRIMIERTEN BILDER DIENT LEDIGLICH DER AUSWAHL UND IST NICHT ZUM WEITEREN GEBRAUCH GEEIGNET. DIE VERÖFFENTLICHUNG IST DAHER STRENGSTENS UNTERSAGT.
NACHDEM DIE AUSWAHL GETROFFEN IST, WERDEN DIE BILDER DURCH DEN FOTOGRAFEN FERTIG BEARBEITET. DER FOTOGRAF VERPFLICHTET SICH, DEN AUFTRAG SCHNELLSTMÖGLICH ABZUARBEITEN UND DIE BILDER DEM AUFTRAGGEBER ZUKOMMEN ZU LASSEN. WIRD DIE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES SHOOTING VORGESEHENE ZEIT AUS GRÜNDEN, DIE DER FOTOGRAF NICHT ZU VERTRETEN HAT, WESENTLICH ÜBERSCHRITTEN, SO ERHÖHT SICH DAS HONORAR DES FOTOGRAFEN, SOFERN EIN PAUSCHALPREIS VEREINBART WAR, ENTSPRECHEND. IST EIN ZEITHONORAR VEREINBART, ERHÄLT DER FOTOGRAF AUCH FÜR DIE WARTEZEIT DEN VEREINBARTEN STUNDEN- ODER TAGESSATZ, SOFERN DER AUFTRAGGEBER NICHT NACHWEIST, DASS DEM FOTOGRAFEN KEIN SCHADEN ENTSTANDEN IST. BEI VORSATZ ODER FAHRLÄSSIGKEIT DES AUFTRAGGEBERS KANN DER FOTOGRAF AUCH SCHADENERSATZANSPRÜCHE GELTEND MACHEN. STORNIERT DER AUFTRAGGEBER DIE FOTOGRAFENBUCHUNG AUS WELCHEM GRUND AUCH IMMER, STEHT DEM FOTOGRAFEN EIN AUSFALLHONORAR ZU. DIES WIRD WIE FOLGT BERECHNET: STORNO AB DEM 15. TAG NACH DER VERTRAGSVEREINBARUNG: 25%
STORNO 3 BIS 7 TAGE VOR DEM GEBUCHTEN TERMIN 50 %,
AB 2 TAGEN 100 % DER VEREINBARTEN GESAMTSUMME, AUCH WENN NOCH KEINE ANZAHLUNG GELEISTET WURDE. KOSTEN FÜR ZUSATZBESTELLUNGEN WIE Z. B. STUDIORÄUME, VISAGISTEN USW. WERDEN ZUSÄTZLICH BERECHNET, UNABHÄNGIG VON DER STORNOGEBÜHR DES FOTOGRAFEN.
FÜR HOCHZEITEN GELTEN IM RAHMEN DES VERTRAGES FOLGENDE STORNOREGELUNGEN:
STORNO BIS VIER MONATE VOR DEM VEREINBARTEN TERMIN: 75% DES VEREINBARTEN HONORAR
BEI EINER FRÜHEREN ABSAGE: 50% DES VEREINBARTEN HONORAR
VII. DATENSCHUTZ
ZUM GESCHÄFTSVERKEHR ERFORDERLICHE PERSONENBEZOGENE DATEN DES AUFTRAGGEBERS KÖNNEN GESPEICHERT WERDEN. DER FOTOGRAF VERPFLICHTET SICH IM RAHMEN DES AUFTRAGES BEKANNT GEWORDENE INFORMATIONEN VERTRAULICH ZUBEHANDELN.
VIII. DIGITALE FOTOGRAFIE
DIE DIGITALISIERUNG, SPEICHERUNG UND VERVIELFÄLTIGUNG DER BILDER DES FOTOGRAFEN AUF DATENTRÄGERN ALLER ART BEDARF DER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG DES FOTOGRAFEN. DIE ÜBERTRAGUNG VON NUTZUNGSRECHTEN BEINHALTET NICHT DAS RECHT ZUR SPEICHERUNG UND VERVIELFÄLTIGUNG, WENN DIESES RECHT NICHT AUSDRÜCKLICH ÜBERTRAGEN WURDE.
IX. BILDBEARBEITUNG
DER AUFTRAGGEBER KENNT DEN FOTOGRAFISCHEN UND BILDGESTALTERISCHEN STIL DES FOTOGRAFEN UND IST SICH BEWUSST, DASS SEINE BILDER IN ÄHNLICHEM STIL BEARBEITET WERDEN.
DIE NACHTRÄGLICHE BEARBEITUNG VON BILDERN DES FOTOGRAFEN UND IHRE VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG, DAZU ZÄHLEN AUCH UMFÄRBUNG IN SW ODER SEPIA, NACHTRÄGLICHE FARBBEARBEITUNG, DER EINSATZ VON FILTERN SOWIE DAS ERSTELLEN VON COLLAGEN IST NICHT GESTATTET, ES SEI DENN, ES WURDE EINE GESONDERTE VEREINBARUNG GETROFFEN.
DER AUFTRAGGEBER IST VERPFLICHTET, DIE Z.B. BEI FACEBOOK/INSTAGRAM ETC. EINGESETZTEN BILDER MIT EINER ELEKTRONISCHEN VERKNÜPFUNG ZU VERSEHEN, DASS DER FOTOGRAF ALS URHEBER DER BILDER KLAR UND EINDEUTIG IDENTIFIZIERBAR IST. DER AUFTRAGGEBER VERSICHERT, DASS ER DAZU BERECHTIGT IST, DEN FOTOGRAFEN MIT DER ELEKTRONISCHEN BEARBEITUNG FREMDER BILDER ZU BEAUFTRAGEN, WENN ER EINEN SOLCHEN AUFTRAG ERTEILT. ER STELLE DEN FOTOGRAFEN VON ALLEN ANSPRÜCHEN DRITTER FREI, DIE AUF DER VERLETZUNG DIESER PFLICHT BERUHEN.
X. NUTZUNG UND VERBREITUNG
DIE VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG VON BEARBEITUNGEN, DIE DER FOTOGRAF AUF ELEKTRONISCHEM WEGE HERGESTELLT HAT, BEDÜRFEN DER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG DES FOTOGRAFEN. DER FOTOGRAF IST NICHT VERPFLICHTET, DATENTRÄGER, DATEIEN UND DATEN AN DEN AUFTRAGGEBER HERAUSZUGEBEN, WENN DIES NICHT TEIL DES ANGEBOTES IST. HAT DER FOTOGRAF DEM AUFTRAGGEBER DATENTRÄGER, DATEIEN UND DATEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, DÜRFEN DIESE NUR MIT VORHERIGER EINWILLIGUNG DES FOTOGRAFEN VERÄNDERT WERDEN. GEFAHR UND KOSTEN DES TRANSPORTS VON DATENTRÄGERN, DATEIEN UND DATEN ONLINE UND OFFLINE LIEGEN BEIM AUFTRAGGEBER; DIE ART UND WEISE DER ÜBERMITTLUNG KANN DER AUFTRAGGEBER BESTIMMEN.
XI. LIEFERZEITEN UND REKLAMATIONEN
DER FOTOGRAF LIEFERT SEINE ARBEITEN ZUMEIST BINNEN 4 ARBEITS-WOCHEN AUS, BEI HOCHZEITEN BIS ZU 6 ARBEITS-WOCHEN. DURCH STOSSZEITEN KANN ES ZU VERZÖGERUNGEN KOMMEN. DIESE BETRIEBSBEDINGTEN VERZÖGERUNGEN, SOWIE VERZÖGERUNGEN DURCH HÖHERE GEWALT STELLEN KEINEN REKLAMATIONSGRUND DAR. DER FOTOGRAF HAFTET FÜR FRISTÜBERSCHREITUNG NUR BEI VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT. SÄMTLICHE ARBEITEN WERDEN VON MIR MIT DER GRÖSSTMÖGLICHEN SORGFALT UND NACH BESTEM KÖNNEN AUSGEFÜHRT ODER AN ANDERE FIRMEN WEITERGEGEBEN. SOLLTEN DIGITAL ERWORBENE BILDER IN EIGENVERANTWORTUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER ENTWICKELT/GEDRUCKT WERDEN, SO ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG FÜR DIE QUALITÄT DER ERGEBNISSE. FARBKORREKTE ABZÜGE KÖNNEN ÜBER MICH ERWORBEN WERDEN.
XII. SALVATORISCHE KLAUSEL
SOWEIT BEDINGUNGEN DER OBEN AUFGEFÜHRTEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GANZ ODER TEILWEISE UNWIRKSAM SIND ODER WERDEN, SIND DIE ÜBRIGEN BEDINGUNGEN WEITERHIN WIRKSAM. DIE UNWIRKSAME BEDINGUNG WIRD DURCH DIE GESETZLICHE REGELUNG ERSETZT.