AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen Emöke Barath Photography und ihren Kunden. Sie gelten für alle fotografischen Leistungen, Angebote und Verträge. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen und Selbstständige (B2B). Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Leistungen und Vertragsabschluss

Die Fotografin bietet Leistungen im Bereich Werbefotografie und Brandfotografie an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer schriftlichen Vereinbarung. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt (z. B. per E-Mail) oder die Fotografin mit der Ausführung der Leistung beginnt. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3. Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Honorar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitere Leistungen können bis zum Ausgleich offener Rechnungen zurückgehalten werden.

3.1 Anzahlung

Bei größeren Projekten oder Produktionsaufträgen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Honorars fällig werden. Der Termin gilt erst nach Eingang der Anzahlung als verbindlich gebucht, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

4. Stornierung & Terminverschiebung

Gebuchte Termine sind verbindlich. Eine Stornierung oder Verschiebung ist jederzeit möglich und sollte so früh wie möglich schriftlich mitgeteilt werden. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) behält sich die Fotografin vor, bis zu 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Bereits angefallene Kosten (z. B. für Locations, Stylisten, Requisiten, Reisekosten) sind unabhängig davon vollständig zu erstatten. Kann ein Termin aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen) nicht stattfinden, bemühen sich beide Seiten um einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle Fotografien bleiben urheberrechtlich Eigentum der Fotografin (§ 7 UrhG).
Es werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, kein Eigentum an den Bilddateien übertragen.

Sofern im Angebot oder Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde einfache Nutzungsrechte gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben bei der Fotografin.

5.1 Einfache Nutzungsrechte (Standardlizenz)

Der Kunde erhält einfache Nutzungsrechte an den gelieferten Bildern.

Die Nutzung ist:

  • zeitlich unbegrenzt
  • räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt
  • sachlich beschränkt auf eigene Unternehmenszwecke

Die Nutzung umfasst insbesondere:

  • digitale Medien (Website, Social-Media-Plattformen, Newsletter, sonstige Online-Präsenzen)
  • Printmedien (Flyer, Broschüren, Magazine, Anzeigen, Plakate und vergleichbare Druckerzeugnisse)
  • eigene werbliche und kommunikative Maßnahmen des Kunden

Die Weitergabe der Bilder an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.

Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an weisungsgebundene Dienstleister des Kunden (z. B. Marketingagenturen, Social-Media-Manager, Grafikdesigner, Druckereien oder Webagenturen), sofern die Nutzung ausschließlich im Rahmen der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte und ausschließlich für Zwecke des Kunden erfolgt.

Eine eigenständige Nutzung durch diese Dritten, eine Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Nutzung für eigene Zwecke ist nicht zulässig. Ebenso ist die Einstellung der Bilder in Bilddatenbanken, Stock-Plattformen oder vergleichbaren Archiven unzulässig.

Eine Nutzung außerhalb Deutschlands (z. B. internationale Kampagnen, internationale Social-Media-Werbung, europaweite oder weltweite Anzeigen) bedarf einer gesonderten schriftlichen Lizenzvereinbarung und zusätzlicher Vergütung.

Bearbeitungen, die über übliche Farbkorrekturen, Beschnitt oder formatbedingte Anpassungen hinausgehen, sind nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin zulässig.

5.2 Ausschließliche (exklusive) Nutzungsrechte

Ausschließliche Nutzungsrechte können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich geregelt, behält sich die Fotografin auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte das Recht vor, die Bilder für eigene Werbezwecke (Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe, Präsentationen, Veröffentlichungen) zu nutzen.

Soll darüber hinaus auch die Eigenwerbung der Fotografin ausgeschlossen werden (Voll-Exklusivität), ist dies ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

5.3 Nutzung durch die Fotografin (Eigenwerbung)

Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Fotografien zeitlich und räumlich unbegrenzt für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere für:

  • Portfolio (Website, Social Media, Präsentationen)
  • Eigenwerbung und Marketing
  • Wettbewerbe, Ausstellungen und Publikationen

Sofern der Kunde eine vertrauliche oder vollständig exklusive Nutzung wünscht, ist dies vorab schriftlich zu vereinbaren.

5.4 Nachlizenzierung

Erweitert der Kunde den Nutzungsumfang nachträglich (z. B. neue Medien, internationale Nutzung, Nutzung durch Dritte, exklusive Nutzung), bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung.

5.5 Namensnennung / Urhebervermerk

Bei Veröffentlichung der Bilder ist die Fotografin als Urheberin zu nennen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung (z. B. im Rahmen exklusiver Nutzungsrechte) getroffen wurde.

Die Urheberbenennung erfolgt branchenüblich wie folgt:

  • Im digitalen Bereich durch Verlinkung des Profils der Fotografin oder durch Namensnennung im Beschreibungstext.
  • Auf Websites durch Nennung mit Link zur Website im Impressum, im Bildnachweis oder an geeigneter Stelle.
  • Im Printbereich im Impressum, im Bildnachweis oder an gestalterisch angemessener Stelle.

Bei großformatigen Werbeträgern oder Werbemitteln, bei denen eine Urheberbenennung gestalterisch unüblich oder technisch nicht praktikabel ist (z. B. Bauzaunbanner, Roll-Ups, Fassadenwerbung), kann die Nennung entfallen.

6. Aufbewahrung / Archivierung

Die Fotografin bewahrt die Originaldateien für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Projektabschluss auf. Ein Anspruch des Kunden auf längerfristige Archivierung oder Übergabe der Rohdaten besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.

7. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferumfang

Die Fotografin erstellt eine Vorauswahl der Bilder, um dem Kunden die Entscheidung zu erleichtern, und berücksichtigt dabei verschiedene Formate für den Einsatz in unterschiedlichen Medien. Auf Basis dieser Vorauswahl stellt die Fotografin eine Galerie bereit, aus der der Kunde seine finale Auswahl trifft. Für Portraits kommt eine feine Retusche zum Einsatz, während für Moods die professionelle Bildbearbeitung erfolgt. Weitere Retuscheleistungen können gesondert gebucht werden.
Korrekturschleifen sind im vereinbarten Umfang enthalten; zusätzliche Bearbeitungen können gesondert beauftragt werden. Nach Auswahl des Kunden beginnt die finale Bearbeitung, die in der Regel mindestens eine Woche und maximal drei Wochen in Anspruch nimmt, abhängig vom Umfang der ausgewählten Bilder. Die Anzahl der final gelieferten Bilder ergibt sich aus der Auswahl des Kunden und kann von der im Angebot vorgeschlagenen Zahl abweichen. Alle Bilder werden in hochauflösender Qualität geliefert.

8. Mitwirkungspflichten der Kunden

Nach einem ausführlichen Kennenlernen und Erstgespräch unterstützt die Fotografin den Planungsprozess, um den Ablauf des Shootings vorzubereiten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Das Grundhonorar umfasst diese Vorbereitung und Beratung. Auf Basis dieser Unterstützung ist der Kunde dafür verantwortlich, einen internen Ablaufplan für seine Mitarbeiter zu erstellen. Während des Shootings sollte mindestens ein Mitarbeiter des Kunden anwesend sein, der mit den Abläufen und Mitarbeitern vertraut ist und entsprechend instruiert ist.

9. Grundhonorar

Das Grundhonorar deckt – soweit im Angebot oder Vertrag vereinbart – die Projektabstimmung und Beratung (ca. 1–2 Stunden), die Vorbereitung einschließlich Licht- und Ablaufkonzept, die organisatorische Kommunikation sowie das Projekt-Setup ab.
Sofern für einen Auftrag keine zusätzliche Planung erforderlich ist, wird das Grundhonorar nicht berechnet.

10. Arbeitszeit

Die abrechenbare Arbeitszeit beginnt mit dem Aufbau am Shooting-Tag und endet mit dem Abschluss des Abbaus. Sowohl Aufbau- als auch Abbauzeiten gelten als Teil der vereinbarten Arbeitszeit.

11. Express-Bestellungen und Reisekosten

Werden die Bilder schneller benötigt als die vereinbarte reguläre Bearbeitungszeit, können Expresszuschläge ausschließlich auf die Bildbearbeitungs- und Retuscheleistung erhoben werden. Expressleistungen betreffen ausschließlich die Priorisierung der Nachbearbeitung und haben keinen Einfluss auf bereits vereinbarte Shooting- oder Produktionstermine.

Beispiele für Expresszuschläge sind:
– Umsetzung innerhalb von 5 Werktagen: +25 %
– Umsetzung innerhalb von 48–72 Stunden: +50 %
– Umsetzung über Nacht oder am Wochenende: +100 %

Individuelle Vereinbarungen sind im Angebot möglich.

Reisekosten, Anfahrten oder andere zusätzliche Auslagen werden gesondert im Angebot vereinbart.

12. Haftung und Gewährleistung

Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Bilder durch den Kunden entstehen. Sie übernimmt keine Verantwortung für Datenverlust oder technische Probleme beim Kunden. Sollte es bei der Lieferung zu Mängeln kommen, wird die Fotografin diese nach Möglichkeit nachbessern.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, soweit gesetzlich zulässig.